Mit den von der Bayerischen Staatsregierung am 20. März 2020 bekanntgegebenen Ausgangsbeschränkungen ist das Aufsuchen einer Psychotherapiepraxis nur noch dann zulässig, wenn dies medizinisch dringend notwendig ist. Bitte klären Sie daher bei Bedarf mit mir vorab telefonisch oder per E-Mail ab, ob diese dringende medizinische Notwendigkeit in Ihrem Fall vorliegt. Ich stelle Ihnen dann ggf. eine […]