Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin vorwiegend für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und für Selbstzahler tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Zu den Versicherungen, die die Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, gehören u.a. die Zusatzversicherungen der:
- Allianz
- AOK
- Continentale Krankenversicherung
- Debeka
- R+V Versicherungen
- Signal Iduna Versicherung
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.
Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
- Verhaltenstherapie,
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben dringend mit der Behandlung zu beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!
Kosten einer Paartherapie oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die „Heilkunde“ fallen, werden die Kosten nicht übernommen.
Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorne herein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.
Warum würden Sie für die Psychotherapie selbst bezahlen wollen?
- Wenn Sie keinen konsiliarischen Bericht (Beschreibung der Therapiegründe mit Krankheitswert) von ihrem Hausarzt beantragen wollen.
- Wenn Sie keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen wollen, um mit der Therapie zu beginnen.
- Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
- Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
- Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen selbst bestimmen wollen.
Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:
Kennenlern-Termin, Dauer ca. 30 Minuten | kostenlos |
Einzeltherapie bis zu 60 Minuten | 100,00 Euro |
je weitere angefangene 15 Minuten | 25,00 Euro |
Paartherapie bis zu 60 Minuten | 120,00 Euro |
je weitere angefangene 15 Minuten | 30,00 Euro |
kostenpflichtige Telefonberatung je 30 Minuten | 50,00 Euro |
Entspannungsmassage, Dauer 40 Minuten | 39,00 Euro |
Anti-Stress-Behandlung, Dauer 60 Minuten | 59,00 Euro |
Terminabsagen:
Um eine verlässliche Planung in meiner Praxis gewährleisten zu können, bitte ich Sie um frühzeitige Absage, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der Gesamtgebühr in Rechnung. Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar. Von der Vergütung sehe ich in Ausnahmen ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Patienten zu Verfügung stellen können.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Ihr Verschulden am Erscheinen verhindert sind. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.