Mit den von der Bayerischen Staatsregierung am 20. März 2020 bekanntgegebenen Ausgangsbeschränkungen ist das Aufsuchen einer Psychotherapiepraxis nur noch dann zulässig, wenn dies medizinisch dringend notwendig ist. Bitte klären Sie daher bei Bedarf mit mir vorab telefonisch oder per E-Mail ab, ob diese dringende medizinische Notwendigkeit in Ihrem Fall vorliegt. Ich stelle Ihnen dann ggf. eine entsprechende Bescheinigung für den Besuch meiner Praxis aus.
Was Termine in meiner Praxis betrifft, bitte ich Sie um folgendes:
- Bitte waschen Sie gleich nach Betreten meiner Praxis gründlich Ihre Hände.
- Wenn Sie als PatientIn bei sich Anzeichen einer Infektion wahrnehmen (insbesondere Husten) oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer mit Corona infizierten Person hatten, sagen Sie bitte den betreffenden Termin von sich aus ab – ggf. auch kurzfristig.
- Wenn Sie sich gesund fühlen, sich aber zu einer Risikogruppe zählen, liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, Termine entweder wahrzunehmen oder ggf. auch kurzfristig abzusagen.
- Wenn Sie bei guter körperlicher Gesundheit sind und es unabhängig von oben genannten Fällen nach eigener Einschätzung der jeweils aktuellen Lage im Zusammenhang mit Corona nicht angemessen finden, Termine in der Praxis wahrzunehmen, können Sie diese kurzfristig absagen.
In jedem Fall gilt: Bitte geben Sie mir Bescheid, sobald Sie sich entschieden haben, einen Termin abzusagen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail. Bei allen direkt oder indirekt mit Corona im Zusammenhang stehenden kurzfristigen Absagen wird kein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Ich wünsche jedem Kraft, Energie und das Bewusst-Sein, dass es sich um einen temporären Zustand handelt.
Auch wenn sich unser Leben vielfältig verändern wird – in jedem Wandel liegt auch die Chance das Neue für sich zu nutzen und selbst daran zu wachsen.